Satzungsgemäß laden wir am Sonntag, den 14. Januar 2024,  um 14.30 Uhr in die Gaststätte „Zum Lindenhof“, Garßen,  Gersnethe 29, 29229 Celle, ein.

Anträge zu dieser Versammlung sind mindestens drei Wochen vor dem Termin schriftlich beim Vorsitzenden oder dessen Vertreter einzureichen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
  2. Beschlussfassung des Protokolls vom 15.01.2023
  3. Berichte
  4. Kassenbericht, Prüfungsbericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstands
  5. Neuwahl des Vorstands
  6. Neuwahl eines weiteren Kassenprüfers
  7. Beratung und Beschlussfassung über Satzungsänderungen (siehe Anlage)
  8. Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2024
  9. Anträge
  10. Anfragen und Mitteilungen
Satzungsergänzungen bzw. Änderungen: Satzung FAC vom 12.01.2020
(Ergänzungen bzw. Änderungen sind in Rot dargestellt)

§2 Zweck, Ziele und Aufgaben
1. Zweck des Vereins ist
a. die Förderung der freilebenden Tier- und Pflanzenwelt im Rahmen des Fischereirechts sowie des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Tierschutzes und des Umweltschutzes sowie der Wissenschaft und Forschung

b. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe

2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
2.1 Die aktive Mitarbeit in allen Umwelt-, Gewässer-, Landschafts-, Natur-, Jagd- und Tierschutzfragen in Zusammenarbeit mit entsprechenden Vertretern in Behörden und Verbänden.
2.2 Erhaltung und Pflege der Natur, die Gesunderhaltung der Gewässer zum Wohl der Allgemeinheit, Pachtung und Kauf von Gewässern zur Ausübung der Fischerei sowie Abwehr und Bekämpfung schädlicher Einflüsse auf Gewässer und Fischbestand.
2.3 Die Erhaltung und Pflege sämtlicher am und im Wasser vorkommenden Tier- und Pflanzenarten.
2.4 Die Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung des Landschaftsbildes und natürlicher Gewässer oder deren Wiederherstellung.
2.5 Beratung und Förderung von Mitgliedern in allen mit der Fischerei zusammenhängenden Fragen durch Vorträge, Kurse und Lehrgänge sowie Belangen im Natur- und Umweltschutz.

2.6 Die Schaffung von Schulungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche und die Errichtung der hierfür notwendigen Baulichkeiten.
2.7 Die Förderung von gesellschaftspolitischer Umweltbildung.
2.8 Die Errichtung einer Naturkontaktstation.