Übersicht:
- Jeder Gast des Campingplatzes muss angemeldet sein
- Kein offenes Feuer, keine Einmalgrills
- Hunde sind immer an kurzer Leine zu führen
- Das Aufladen von E-Autos ist verboten
- Der Campinggast bzw. Besucher zahlt nach dem Entgeltverzeichnis, die für diesen Campingplatz festgesetzten Gebühren.
- Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Benutzer des
Campingplatzes. - Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Das Abreißen von
Ästen und Zweigen von Bäumen und Hecken ist verboten.
Den Weisungen des Campingplatzpersonals muss Folge geleistet werden,
insbesondere bezüglich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen,
Zelten und ähnlichen Anlagen. - Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Vor dem Aufenthalt auf unserem Platz muss daher jede Person in der Geschäftsstelle unseres Vereins angemeldet werden. Das Campingplatzpersonal kann die Personalausweise eines jeden Campinggastes und Besuchers in Augenschein nehmen.
- Elektroautomobilie dürfen nicht über die Stromversorgung des Campingplatzes geladen werden.
- Hunde jeder Größe müssen ständig an kurzer Leine gehalten werden und dürfen ihr Geschäft nicht auf dem Campingplatz verrichten. In jedem Fall sind Hundehaufen unmittelbar zu entfernen.
- Das Umgrenzen der Stellplätze mit Gräben und Einfriedungen ist verboten. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird. Auch das Ziehen von Gräben auf den Stellflächen ist verboten.
- Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter.
- Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur in der Zeit von 7.00 – 22.00 Uhr und nur im Schritttempo (5km/h) gestattet.
- Die Platzruhe dauert von 13.00 – 15.00 Uhr und von 22.00 – 7.00 Uhr. Laute Musik und laute Unterhaltungen sowie alle Ruhestörungen sind in dieser Zeit zu unterlassen. Es wird im Interesse alle Platzgäste darum gebeten, auch sonst jeglichen ruhestörenden Lärm zu vermeiden. In der Zeit von 22.00 – 7.00 Uhr dürfen keinerlei Fahrzeuge den Campingplatz befahren. Radio- und Fernsehgeräte, CD- sowie MP3-Player oder ähnliche Geräte dürfen nur in Zeltlautstärke betrieben werden.
- Wer gegen diese Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen!
- Offene Feuerstellen sind auf dem gesamten Campinggelände verboten. Grillen ist nur unter ständiger Aufsicht mindestens einer erwachsenen Person erlaubt. Das Grillheizmaterial muss spätestens um 22.00 Uhr vollständig und dauerhaft abgelöscht sein und darf ausschließlich in der dafür vorgesehenen Kohletonne entsorgt werden. Der Betrieb von Einmalgrills in auf dem gesamten Campinggelände untersagt. Die Benutzung von Brandbeschleunigern jeglicher Art ist ausnahmslos (insbesondere auch beim Grillen) verboten. Das Entzünden von Leuchtraketen, Leuchtmunition, Feuerwerkskörpern und dergleichen ist auf dem gesamten Campinggelände verboten.
- Der Standplatz ist vom Campinggast vor seiner Abreise vollständig in Ordnung zu bringen.
- Der Campingplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Die Ausübung eines Gewerbes auf dem Campingplatz und Schaustellungen bedürfen der Genehmigung des Vereinsvorstands.
- Das Campingplatzpersonal ist in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.
- Bei Anreise steht der Stellplatz ab 11:00 zur Verfügung. Eine frühere Nutzung ist nur in Ausnahmefällen und nach Absprache möglich. Der Stellplatz ist bis 11:00 Uhr am Tag der Abreisetag zu verlassen.
- Die Sanitärgebäude und dessen Einrichtungen sind schonend und rücksichtsvoll zu behandeln. Kinder unter 7 Jahren dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson die Sanitäreinrichtungen benützen. Im gesamten Sanitärgebäudebereich gilt Rauchverbot. Glasflaschen, Gläser und andere gefährliche Gegenstände sind im Sanitärgebäude verboten. Bei Störungen soll umgehend das Verwaltungspersonal verständigt werden. Die Sanitäreinrichtungen dürfen nur von Campinggästen und deren Besuchern benutzt werden. Kurzfristige Sperrungen zur Durchführung notwendiger Reinigungs- bzw. Wartungsarbeiten können erfolgen.
- Sind die Campingplatzverordnung oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 6 Abs. 1 AGBG). Soweit einzelne Bestimmungen nicht Vertragsteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften (§6 Abs. 2 AGBG).
