Elbe von Barförde/Lauenburg bis Geesthacht Jahreskarte: 20 € Die Mitglieder des Vereins können nun auch die 22 km lange Strecke von Wer auf der schleswig-holsteinischen oder hamburgischen Seite fischen möchte, muss zusätzlich eine "Fischereiabgabe" für 10 € erwerben. |
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Die Jahreskarten werden nur in der Geschäftsstelle Langlingen ausgestellt und kosten 20 €. Ausweise: 1. Fischereischein oder Personalausweis 2. Mitgliedsausweis des AVN mit gültiger Beitragsmarke 3. Elbe-Erlaubnisschein (20 €) 4. Fischereierlaubnisschein Früh Auf Celle AVN-Mitgliedsausweis + Elbe-Erlaubnisschein+ Beitragsmarke: erhältlich beim Früh Auf Celle in der Geschäftsstelle, Langlingen, Schleusenweg 1A >> Lichtbild nicht vergessen!! |
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Barförde bis Lauenburg/B 209 |
Lauenburg bis Artlenburg |
Artlenburg bis Stove/Geesthacht |
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Mühlenbergsee Obershagen- Eigentumsgewässer ab 01.04.2020 Der See hat eine Größe von 4 ha (gesamt 5,2 ha) und ist bis zu 12 m tief. Auf der Westseite (Zufahrt Hägewiesen) und auf der Nordseite Bei der Zufahrt Hägewiesen wird es erlaubt sein, bis zum Angelplatz mit dem Auto zu fahren, Angelsachen auszuladen/ bzw. einladen und dann das Fahrzeug An der See-Ostseite (Hausgrundstücke) ist das Angeln untersagt. |
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Der Mittellandkanal |
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Durch die Kooperation mit dem FV Hannover können nun auch 58 km Mittellandkanal befischt werden. Jährlich stehen uns 50 Karten zur Verfügung. Diese sind für 2021 leider alle vergriffen. Neue Karten gibt es ab Januar 2022 wieder! Jahreskarten gibt es für 10 € in der Geschäftsstelle. Bitte die Gewässerordnung des Kanals beachten:
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Der Elbe-Seitenkanal kann von den Mitgliedern des FV Früh Auf Celle nach dem Lösen einer Kanalkarte für das Kalenderjahr (10 €) befischt werden Infos zum ESK:
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Für den Wolgazander gibt es keine Schonzeit und kein Mindestmaß: Unterscheidung zum Zander: - fehlende Fangzähne - Maulspalte reicht nur bis zur Augenmitte - stark ausgeprägte Seitenstreifen, die bis zum Bauch reichen. Die Seitenstreifen des heimischen Zanders sind weniger ausgeprägt und gehen zum Bauch hin in eine Punktierung über. |
Beim Wolgazander fehlen die Fangzähne
Beim Zander sind die Fangzähne gut ausgeprägt. |
Wolgazander: stark ausgeprägte Seitenstreifen Fotos:
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Neue Kieskuhle Eicklingen
Aller von Allerplakgraben bis hinter Autobahn A 7 (Fischereirecht FV Hannover)
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Die Pachtgemeinschaft Aller II mit den Vereinen ASH Wienhausen, ASV Winsen und Früh Auf Celle mit ihren 3.200 Mitgliedern und der Fischereiverein Hannover mit seinen 4.500 Mitgliedern bilden eine starke Gemeinschaft, die sich in Fragen der Fischerei und des Naturschutzes abstimmen werden. |
Aller zwischen Langlingen und Winsen
Die Aller zwischen Langlingen und Winsen (ca. 50 km) wird von einer Pachtgemeinschaft der Fischereivereine Früh Auf Celle, ASH Wienhausen und Winsen gemeinsam beangelt. Zahlreiche Altarme sowie Teiche enlang der Aller (wie z.B. Haselmannsche Kuhle/ Elfteile-Teich/ Alter Hafen Oldau) gehören dazu. Details > siehe Homepage der Pachtgemeinschaft Aller II |
Aller oberhalb (stromaufwärts) der Brücke Langlingen Nienhof
Der Fischereiverein Früh Auf Celle verfügt darüber hinaus noch über ca. 3,5 Flusskilometer Aller oberhalb (stromaufwärts) der Brücke Langlingen Nienhof. Dieses Teilstück gehört zur Fischereigenossenschaft Aller I. Auf der Südseite hat der Verein 3.010 m in der Pacht (gemessen ab der Brücke Langlingen/ Nienhof stromauf). Auf der Nordseite (stromauf links) sind es weitere 420 m (vergl. schraffierte Flächen). Dort steht das Schild "Pachtstrecke ASV Müden-Dieckhorst"(ein paar Meter weiter befindet sich die Kläranlage). Auf der südlichen Seite endet das Pachtgewässer am kleinen Pappelwäldchen und dort steht das Schild "Grenze FV Celle". Übersichtsplan (Teilstück in Grün) Fotos der Grenze und der Aller
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Lachte
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Das Salmonidengewässer "Lachte" gehört zwischen Blauer Brücke und Lachtehausen zu den Eigentumsgewässern des Vereins. Die Lachte hat eigene zusätzliche Bestimmungen: Die Lachte im Bereich von der Blauen Brücke bis Brücke Lachtehausen ist ein reines Salmonidengewässer. Nur Fliegenfischen ist erlaubt! Vom 01. Mai bis 14. Oktober darf nur mit Fliegenrute, Fliegenschnur und künstlicher Fliege (Einzelhaken- ohne Widerhaken) auf Bachforellen gefischt werden. Die Äsche ist ganzjährig geschont. Der Bereich von der Brücke Lachtehausen bis zur THW-Brücke ist Schongebiet. Von der THW-Brücke bis zur Mündung in die Aller sind die üblichen Angelmethoden erlaubt- die Lachte ist in diesem Bereich ein Mischgewässer. |
Fuhse
Die Fuhse kann zwischen Mündung in die Aller rd. 3 km stromauf (bis Fußgängerbrücke Hallenbad) von den Mitgliedern befischt werden. |
Fuhsekanal
Der Fuhsekanal kann von der Mündung in die Aller bis ca. 10 km stromauf beangelt werden. |
Mühlengraben
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Mühlengraben- vom Einlauf bei Langlingen bis zur Mündung in die Aller bei Bockelskamp. Es gibt einige Schonbereiche, die nicht beangelt werden dürfen: Ortslage Wienhausen, Mühlengraben oberhalb des Altarms bei Offensen bis zur Straßenbrücke Offensen/Langlingen- siehe Gewässerkarte. Zur Geschichte des Mühlengrabens |
Osterbruch-Kanal
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Der Osterbruch-Kanal mit einer Länge von ca. 6 km war vor über 100 Jahren angelegt worden, um das sogenannte Osterbruch zu bewässern. Noch heute sieht man zahlreiche Gräben, die vom Kanal aus in die Gemarkung gehen. Bei Auflösung des Stauwiesenverbandes wurde der Hauptkanal erhalten, die meisten Gräben aber fielen trocken. Der Verein hat die gesamte Strecke in der Pacht, aber es werden im Bereich Oppershausen nur die beiden Bereiche ober- und unterhalb des Oppershäuser Altarms (bei den Sandbergen) zum Angeln freigegeben sowie die 1,5 km Kanal vor der Einmüdung in den Altenceller Altarm. Ab der Straßenbrücke L311/ Oppershausen bis ca. 1,5 km vor der Einmündung in den Altarm Altencelle ist der Osterbruchkanal Schongebiet. Karte des Angelbereichs bei Oppershausen Karte des beangelbaren Mündungsbereichs am Alttarm Altencelle |
Schwarzwasser
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Das Schwarzwasser ist ein rechter, nördlicher Nebenfluss der Aller, der als reiner Wiesenfluss von Hahnenhorn bei Hohne bis Mündung in die Aller bei Oppershausen durchgängig auf einer Länge von 14 km beangelt werden kann. Die durchschnittliche Tiefe im Sommer beträgt ca. 1 m. Nördlich vom Einlauf Ahnsbecker Kanal befindet sich ein Biotop, welches nicht beangelt werden darf. Hier befindet sich auch ein Teil unserer Kopfweiden, die wir regelmäßig stutzen müssen. Stromauf befindet sich gleich dahinter ein Altarm, der beangelt werden darf. Karte Mündung Oppershausen bis Langlingen/ Nienhof Karte Langlingen/Nienhof bis Hahnenhorn |
Teich in Osterloh
Der Teich in Osterloh ist den Jugendlichen des Vereins vorbehalten. Er ist ca. 2 ha groß. |
Teich Hoppe
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Der Teich Hoppe hat eine Größe von ca. 1 ha. Er befindet sich am Ortsausgang Wienhausen/ Richtung Oppershausen auf der rechten (östlichen) Seite. Der Teich Hoppe kann ab 01.10.2019 als Forellensee genutzt werden. Hierzu benötigt man die spezielle Forellenkarte. Hier gelten die gleichen Bedingungen wie vorher im Teich B, Eicklingen. |
Teich in Klein Hehlen
Der Teich in Klein Hehlen hat eine Größe von 1,6 ha. Er ist ab sofort zum Angeln freigegeben. Es gilt die Gewässerordnung der Pachtgemeinschaft. |
Teich in Oldau
Der Teich in Oldau hat eine Größe von ca. 2 ha. Der Teich Oldau kann ganzjährig an Sonn- und Feiertagen von 08-18 Uhr beangelt werden. Für den Teich gilt: Keine Hälterung, kein Anfüttern, zwei Ruten unter ständiger Aufsicht. Fanglimit wie Gewässerordnung. |